Kurtaxe auf der Insel Rügen
Deutschlands größte Insel bietet mit ihren 4 Städten und 40 Gemeinden eine abwechslungsreiche Infrastruktur für ihre Urlauber. Einige der Orte sind als Kurorte, Erholungsorte oder Seebäder klassifiziert, das bedeutet sie erfüllen die dafür jeweils gesetzlich festgelegten Anforderungen im Hinblick auf ihren Erholungswert, das Klima und das Erscheinungsbild.
Um den Erholungswert ihrer Gäste zu steigern erheben einige Orte eine Kurabgabe, die beispielsweise für Reinigungs- und Instandhaltungsarbeiten, öffentliche Freizeitanlagen oder auch ein kulturelles Rahmenprogramm verwendet werden. Sie haben daher auch (im Gegensatz zur Nordsee) zu allen der insgesamt 60 km Inselstrände kostenlosen Zugang.
Eine Kurkarte berechtigt Sie weiterhin zu verschiedenen, individuell je Ort angebotenen Freizeitbeschäftigungen wie beispielsweise Führungen oder Kinderbetreuung, sowie zu ermäßigten Eintrittspreisen für Ausstellungen und Museen.
Wiek
Saisonzeiten und Preise
Hauptsaison (01.06. – 30.09.) Erwachsener pro ÜN: 1,25 €
Ermäßigt: 1,00 €
Vor- und Nachsaison (01.10. – 31.05.) Erwachsener pro ÜN: 1,00 €
Ermäßigt. 0,75 €
Hundehalter je Hund 0,50€ / Jahreskurkarte 20,00€
Jahreskurkarte Pauschalhöhe: 30,00 €
Ermäßigt: 20,00
Weitere Informationen
Kurabgabe frei sind:
- Kinder unter 6 Jahren
- Schwerbehinderte ab einer Erwerbsminderung von 100% und deren Begleitperson (nur mit Vermerk im Behindertenausweis)
Ermäßigung
- Kinder in Begleitung Ihrer Eltern vom Beginn des 15. bis zur Vollendung des 17. Lebensjahres
- Schüler, Auszubildende, Studenten, Grundwehr- und Zivildienstleistende bis zum vollendeten 27. Lebensjahr, wenn die entsprechenden Nachweise vorgelegt werden
- Schwerbehinderte mit mehr als 50% Behinderung, sofern sie den Behindertenausweis vorlegen
- Begleitpersonen von körperbehinderten Gästen, wenn die Notwendigkeit der Begleitung durch ärztliche Bescheinigung
nachgewiesen wird
Quelle: Tourismuszentrale Rügen